Mit verschiedenen Förderinstrumenten
unterstützt die Bundesregierung den
Ausbau der Erneuerbaren Energien im
Wärmesektor. Ihr Ziel: Den Anteil bis
2020 auf 14 % zu erhöhen.

 

Ihre Vorteile

Staatliche Förderung – den Riesen wecken


Nicht umsonst gilt die Produktion von Wärme als der „schlafende Riese“ bei den erneuerbaren Energien. Das Potenzial ist enorm, auch nach Einschätzungen der Bundesregierung. Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, dem Marktanzeizprogramm und Maßnahmen zur Forschungsförderung unterstützt sie den Ausbau dieser Energiequellen. Im Folgenden finden Sie Hinweise auf aktuelle Fördermöglichkeiten. Über Neuerungen in der Förderlandschaft informieren wir Sie zeitnah auf unserer Homepage unter der Rubrik „Aktuelles“.


Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.


Basisförderung Neubauten

Bei Neubauten beträgt die Förderung in Wohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 2000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.


Basisförderung Gebäudebestand

Im Gebäudebestand beträgt die Förderung mit Ausnahme von Luft / Wasserwärmepumpen in Wohngebäuden 20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, in Nichtwohngebäuden 20 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche. Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 3000 Euro je Wohneinheit. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 15 % der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten für die Wärmepumpenanlage begrenzt.
Hinweis: Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen (z. B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.).


Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage

Wird gleichzeitig eine nach diesen Richtlinien geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro beantragt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.


Innovationsförderung von besonders effizienten Wärmepumpen

Wird bei Anlagen in Neubauten eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,7 und im Gebäudebestand eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 nachgewiesen, so erhöhen sich die Fördersätze und Fördergrenzen um 50 %. Diese Innovationsförderung ist nicht mit anderen Bonusförderungen nach diesem Programm kumulierbar. Nähere Einzelheiten zur Förderung von effizienten Wärmepumpen finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie hier. 


 

Förderung durch die KfW-Bankengruppe

Für den Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien stellt die KfW Kredite und Zuschüsse zur Verfügung.


Energieeffizientes Bauen

Finanzierung des energetisch hochwertigen Neubaus von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes" (153/154)
mehr


Energieeffizientes Sanieren

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes (151/152)
mehr